von Albert Velser, Vussem

 

Seinerzeit wurden von N. Leduc im Mechernicher Stadtgebiet ca. 145 Flur- und Wegekreuze, Bildstöcke und Heiligenhäuschen erfasst. Hierzu zählt auch das Kreuz in der Mauer der Heistardstraße in Holzheim, wo gegenüber die von Weiler a.B. kommende Straße einmündet. Mit der Errichtung des Hauses Nr. 27 im Jahr 1984 wurde die Mauer bis auf das heutige Reststück abgebrochen und das Steinkreuz freigelegt sowie gesäubert. Hierbei konnte eine Inschrift auf der Rückseite (also der eingemauerten Seite) des Kreuzes wie folgt festgehalten werden.

„ 1737 starb der wohlachtbare Antonius Pöndter send und Gerichtsschöffe des Gerichtes Holzheim 74 Jahre alt “

Hiernach wurde das Kreuz in die verbliebene Restmauer wieder eingesetzt.

Von diversen ortsgeschichtlichen Quellen, wie z.B. den Kirchenbüchern der Pfarrei St. Lambertus Holzheim, konnte der Verstorbene eindeutig identifiziert werden. Somit kann zur  Person noch zugefügt werden, dass Antonius Pöndter der alteingessenen Bleibergfamilie Pünder entstammte und mit  Maria Spor und in II. Ehe mit der Witwe Gertrud Kohl verheiratet war. Ein Großteil seiner Nachfahren wurden in Holzheim, Harzheim, Weiler a.B. und Breitenbenden ansässig. Die heute in Holzheim noch lebende Familie Pünder zählt auch zum Familienkreis der alten Bleibergfamilie, geht aber nicht auf Antonius Pünder zurück. 

Wenn ich mich recht erinnere, vermutete N. Leduc, der die Inschrift nicht kannte, dass dieses Kreuz ursprünglich als Grabkreuz auf dem Holzheimer Friedhof stand und später in die Mauer an der Dorfstraße eingelassen wurde. Diese Vermutung ist wohl zutreffend. 

 

Für die Information zur Freilegung des Kreuzes geht mein Dank an Karl Heinz Ohlerth aus Holzheim.